Was sind Buy-to-let investitionen

FAQ - Ihre Fragen, unsere Antworten

Definition: Der Investor erwirbt ein Appartement, welches durch einen professionellen und langjährigen erfahrenen Betreiber betreut wird.

Sie profitieren von attraktiven Einnahmen der Vermietung und können so in ein Investment, in einen der begehrtesten Tourismusregionen von Österreich, investieren.

 

Darf ich das gekaufte Appartement selbst nutzen?

Die Immobilie ist nicht zur Eigennutzung ausgelegt. Das Appartement ist Teil eines Hotelkonzepts und dieses wird auch so betrieben. Hier gibt es gesetzliche Vorgaben seitens des ROG (Raumordnungsgsetz) sowie der jeweiligen Gemeinde. Ebenso ist das Appartement ein Investment und wird deshalb für den Investor touristisch vermietet.

Als Eigentümer gibt es aber je nach gekauftem Appartement die Möglichkeit, mit gewissen Benefits das Appartement „als Gast“ im Hotel zu buchen und zu nutzen.

 

Ist die Immobilie als Zweitwohnsitz nutzbar?

Ein „Buy-to-Let“ Appartement ist kein Zweitwohnsitz und kein Hauptwohnsitz. Mit dem Erwerb eines Appartements muss man ebenso der Vereinbarung eines Betreibers zustimmen, der sich um das Gesamtobjekt kümmert und den Hotelbetrieb leitet. Eine eigene Vermietung bzw. andere Nutzung ist nicht möglich. Das Appartement dient als Investment/Kapitalanlage.

 

Darf ich als EU-Bürger ein „Buy-to-Let“ Objekt kaufen?

Ja, als europäischer Staatsbürger habe ich die Möglichkeit, in Österreich eine Immobilie zu erwerben.

 

Warum darf man die Immobilie zum Nettopreis erwerben?
Wie sieht die steuerliche Situation in Österreich für mich als Käufer aus?

Bei einem Appartement wird die MwSt. ausgewiesen, die man sich als Käufer zurückholen kann bzw. der Käufer zum Nettokaufpreis die Immobilie erwerben kann. Dies ist möglich, da das Appartement ein Investment ist, welches Mieteinnahmen generiert.

WICHTIG: Hier muss ein positiver wirtschaftlicher Erfolg gegeben sein, um nicht in die „Liebhaberei“ zu fallen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass man im Nachhinein die gesetzliche MwSt. abführen muss. Deshalb ist es immer wichtig, dass erfahrene Betreiber mit der Leitung des Hotels beauftragt werden, um so die wirtschaftlichen Prognosen zu erzielen.

 

Wie hoch sind die monatlichen Fixkosten des Appartements?

Ebenso wie bei jeder Immobilie sind die für den Käufer anfallenden Betriebskosten des Appartements zu bezahlen. Hier bieten die Betreiber ein Full-Service-Paket an. Dieses Paket beinhaltet die Hausverwaltung und Hausbetreuung Rücklagenfonds sowie das gesamte Hotelmanagement. In der Praxis werden diese Kosten meistens mit den monatlichen Mieteinnahmen ihres Appartements gegengerechnet.

 

Wie hoch sind die Nebenkosten beim Kauf eines „Buy-to-Let“ Appartements?

Die Nebenkosten sind bei jeder Immobilie in Österreich dieselben.

1,1 % Grundbucheintragung

3,5 % Grunderwerbssteuer

3 % zzgl. + 20 % MwSt Immobilienmakler

2 % zzgl. MwSt Notar/Rechtsanwalt

Wichtig: Bei „Buy-to-Let“ Appartements sind die Nebenkosten auf den Bruttogesamtpreis fällig!

Bei Neubauprojekten von „Buy-to-Let“ Appartements werden diese meistens vom Bauträger PROVISIONSFREI angeboten, ebenso gibt es meistens einen Rechtsanwalt/Notar für das gesamte Projekt und auch die Käufer haben dadurch vergünstigte Tarife für die Vertragserrichtung und Kaufabwicklung.

 

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