Ihre Immobilie - Ihr Wert
- Formular ausfüllen
- Erste Bewertung erhalten
- Kostenlos & unverbindlich
Immobilienbewertung zum Verkauf
Schritt 1: Formular ausfüllen
Nachdem Sie Ihre Angaben zu Ihrer Immobilie oben angeklickt haben (Haus, Wohnung, Gewerbe, Grundstück), kontaktieren wir Sie, um weitere Details zu klären.
Schritt 2: Immobilienbewertung vom Experten erhalten
Auf Wunsch erstellen wir nach Besichtigung Ihrer Immobilie eine detaillierte Bewertung. Unsere kostenlose Bewertung bietet Ihnen eine fundierte Einschätzung des aktuellen Marktwerts.
Ihr Vorteil bei bei Ferstl Immobilien
Kompetente Unterstützung bis zum Verkauf
Sie spielen mit dem Gedanken Ihre Immobilie zu verkaufen, dann stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Auf Grundlage der Analyse Ihrer Immobilie erstellen wir individuelle Verkaufskonzepte.
Achtung: Kurzgutachten entsprechen nicht der ÖNORM 1802-1 und entbehren daher jeder normativen Grundlage!
Unser Versprechen
Höherer Verkaufswert
Besseren Verkaufswert erzielen
Unsere kostenlose Bewertung bietet Ihnen eine fundierte Einschätzung des aktuellen Marktwerts Ihrer Immobilie. Dank modernster Analysetools und unserer regionalen Expertise erhalten Sie ein realistisches Ergebnis.
Rechtliche Sicherheit
Teure Fehler vermeiden
Nach der Bewertung begleiten wir Sie durch den gesamten Verkaufsprozess. Von der optimalen Preisstrategie über professionelle Vermarktung bis hin zur Vertragsunterzeichnung stehen wir an Ihrer Seite.
Schneller am Ziel
Viel Zeit sparen
Nach der Bewertung sorgen wir dafür, dass Ihr Verkaufsprozess reibungslos verläuft. Von der raschen Käuferfindung über effiziente Besichtigungstermine bis hin zur schnellen Abwicklung stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite.
Gut zu wissen:
Sie kennen jemanden, der seine Immobilie verkaufen möchte?
Sie empfehlen uns weiter & wir bedanken uns mit einer Tippgeberprovision von € 500.
Wir übernehmen alles Weitere – von der Bewertung bis zum erfolgreichen Verkauf. Sie können sich entspannt zurücklehnen und sich auf die Provision freuen. Bei einem erfolgreichen Verkauf eines Kaufobjekts wird Ihnen der Betrag ausbezahlt.