Vom Angebot zum Grundbuch: Kaufvertrag & Ablauf in Österreich
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Kaufvertrag & Ablauf

25.06.2026·7 Min. Lesezeit·Ferstl Immobilien

Zwischen „Ich nehme sie" und dem Eintrag im Grundbuch liegen in Österreich mehrere klar geregelte Schritte. Wer den Ablauf kennt, kauft sicher und ohne böse Überraschungen.

1. Kaufanbot: der erste verbindliche Schritt

Mit dem Kaufanbot erklären Sie verbindlich, zu welchem Preis und zu welchen Bedingungen Sie kaufen möchten. Nimmt der Verkäufer an, ist eine wesentliche Einigung erreicht. Ein Kaufanbot ist bereits bindend — lassen Sie es daher vorab prüfen, wenn Bedingungen wichtig sind.

2. Der Kaufvertrag & der Treuhänder

Der Kaufvertrag wird in der Regel von einem Notar oder Rechtsanwalt als Vertragsverfasser und Treuhänder erstellt. Der Treuhänder sichert beide Seiten ab: Der Kaufpreis wird erst ausbezahlt, wenn die Eigentumsübertragung grundbücherlich gesichert ist. Das ist der zentrale Schutzmechanismus im österreichischen Kauf.

3. Nebenkosten: Steuer, Eintragung, Treuhand

Zu kalkulieren sind vor allem die Grunderwerbsteuer (3,5 % des Kaufpreises), die Grundbuch-Eintragungsgebühr (1,1 %), die Kosten des Vertragsverfassers/Treuhänders sowie ggf. die Maklerprovision. In Summe liegen die Kaufnebenkosten meist bei rund 8–10 % des Kaufpreises.

4. Grundbuch: erst hier werden Sie Eigentümer

Eigentum entsteht in Österreich nicht mit Vertragsunterschrift, sondern mit der Eintragung ins Grundbuch. Der Treuhänder veranlasst die Rangordnung und die Eintragung. Erst danach fließt der Kaufpreis endgültig.

Unterschrift ist Absicht — das Grundbuch ist Eigentum.

5. Bei Käufern aus dem Ausland

Käufer aus Deutschland, den Niederlanden oder anderen Ländern durchlaufen denselben Ablauf. Je nach Bundesland und Nutzung kann eine grundverkehrsbehördliche Genehmigung nötig sein — besonders bei Zweitwohnsitzen. Wir begleiten den gesamten Weg und koordinieren Notar, Treuhänder und Behörde.

Ihr nächster Schritt

Sie planen einen Kauf und möchten den Ablauf sicher verstehen? Wir begleiten Sie von der Besichtigung bis zum Grundbuch — persönlich und in Ihrer Sprache.

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