Energieausweis
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Für Verkäufer

Der Energieausweis

22.06.2026·5 Min. Lesezeit·Ferstl Immobilien

In Österreich ist der Energieausweis beim Verkauf Pflicht. Wer die Regeln kennt, vermeidet Strafen — und ein guter Wert ist ein echtes Verkaufsargument.

Was der Energieausweis aussagt

Er beschreibt die energetische Qualität eines Gebäudes. Zentrale Kennzahlen sind der Heizwärmebedarf (HWB) in kWh/m²·Jahr und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE). Je niedriger der HWB und je näher der fGEE an 1, desto effizienter das Gebäude — und desto geringer die zu erwartenden Heizkosten.

Pflichten beim Verkauf

  • Vorlagepflicht: Spätestens bei Vertragsabschluss ist dem Käufer der Energieausweis vorzulegen und auszuhändigen.
  • Angabepflicht im Inserat: HWB und fGEE müssen bereits in der Immobilienanzeige genannt werden.
  • Gültigkeit: Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig.

Fehlt der Ausweis oder die Angabe im Inserat, drohen Verwaltungsstrafen. Außerdem gilt: Wird kein Ausweis vorgelegt, kann gesetzlich eine zumindest durchschnittliche Gesamtenergieeffizienz als vereinbart gelten — das ist selten im Interesse des Verkäufers.

Ein guter Energiewert verkauft mit — ein fehlender Ausweis kostet.

Worauf Eigentümer achten sollten

Lassen Sie den Energieausweis rechtzeitig von einer befugten Person erstellen — das braucht etwas Vorlauf. Bei sanierten Objekten lohnt sich eine Aktualisierung, weil neue Fenster, Dämmung oder Heizung den Wert spürbar verbessern können.

Wir kümmern uns darum

Im Rahmen unserer Vermarktung stellen wir sicher, dass alle Unterlagen — inklusive Energieausweis — vollständig und korrekt vorliegen. So verläuft Ihr Verkauf rechtssicher und ohne Verzögerung.

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Allgemeine Information ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen (u. a. EAVG).