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Energieausweis
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Für Verkäufer

Der Energieausweis

22.06.2026·5 Min. Lesezeit·Ferstl Immobilien

In Österreich ist der Energieausweis beim Verkauf Pflicht. Wer die Regeln kennt, vermeidet Strafen, und ein guter Wert ist ein echtes Verkaufsargument.

Was der Energieausweis aussagt

Er beschreibt die energetische Qualität eines Gebäudes. Zentrale Kennzahlen sind der Heizwärmebedarf (HWB) in kWh/m²·Jahr und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE). Je niedriger der HWB und je näher der fGEE an 1, desto effizienter das Gebäude, und desto geringer die zu erwartenden Heizkosten.

Pflichten beim Verkauf

  • Vorlagepflicht: Spätestens bei Vertragsabschluss ist dem Käufer der Energieausweis vorzulegen und auszuhändigen.
  • Angabepflicht im Inserat: HWB und fGEE müssen bereits in der Immobilienanzeige genannt werden.
  • Gültigkeit: Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig.

Fehlt der Ausweis oder die Angabe im Inserat, drohen Verwaltungsstrafen. Außerdem gilt: Wird kein Ausweis vorgelegt, kann gesetzlich eine zumindest durchschnittliche Gesamtenergieeffizienz als vereinbart gelten. Das ist selten im Interesse des Verkäufers.

Ein guter Energiewert verkauft mit. Ein fehlender Ausweis kostet.

Worauf Eigentümer achten sollten

Lassen Sie den Energieausweis rechtzeitig von einer befugten Person erstellen. Das braucht etwas Vorlauf. Bei sanierten Objekten lohnt sich eine Aktualisierung, weil neue Fenster, Dämmung oder Heizung den Wert spürbar verbessern können.

Was der Energieausweis kostet

Der Preis richtet sich nach Aufwand und Datenlage, nicht nach einem festen Tarif. Für eine Eigentumswohnung liegt er meist im niedrigen dreistelligen Bereich, für ein Einfamilienhaus deutlich darüber. Teurer wird es, wenn Pläne fehlen und das Gebäude vor Ort aufgenommen werden muss. Günstiger wird es, wenn Baupläne, Baubeschreibung und Angaben zur Heizung vorliegen.

Holen Sie zwei Angebote ein und fragen Sie, was im Preis enthalten ist. Ein Ausweis, der ohne Besichtigung allein aus Ihren Angaben entsteht, ist billiger, steht aber auf schwächeren Füßen. Rechnen Sie außerdem mit Vorlaufzeit: eine befugte Person ist selten übermorgen verfügbar.

Eigentumswohnung: eigener Ausweis oder einer fürs ganze Haus?

Bei einer Wohnung im Mehrparteienhaus braucht es nicht zwingend einen eigenen Ausweis. Zulässig ist auch ein Energieausweis für das gesamte Gebäude oder für eine vergleichbare Wohnung im selben Haus. Häufig hat die Hausverwaltung bereits einen, dann ersparen Sie sich die Erstellung komplett.

Fragen Sie dort zuerst nach, bevor Sie beauftragen. Achten Sie dabei auf das Ausstellungsdatum: nach zehn Jahren ist der Ausweis abgelaufen und wird neu gebraucht.

Altbau und saniertes Bestandsgebäude

Bei älteren Häusern fällt der Wert oft schlechter aus als erhofft. Das ist kein Grund, den Verkauf zu verschieben. Käufer rechnen bei einem Bestandsobjekt ohnehin mit Sanierungsbedarf, und ein ehrlicher Wert samt Hinweis auf mögliche Maßnahmen ist im Gespräch mehr wert als ein geschöntes Papier.

Wurde zwischenzeitlich saniert, lohnt sich ein aktueller Ausweis. Neue Fenster, eine gedämmte Fassade oder ein Heizungstausch verbessern die Kennzahl spürbar, und der alte Ausweis bildet das nicht ab.

Wir kümmern uns darum

Im Rahmen unserer Vermarktung stellen wir sicher, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt vorliegen, den Energieausweis eingeschlossen. So verläuft Ihr Verkauf rechtssicher und ohne Verzögerung.

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Allgemeine Information ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen (u. a. EAVG).