Die eigene Ferienimmobilie in nutzungsfreien Zeiten vermieten — das klingt einfach, ist in Salzburg aber an klare Regeln gebunden. Wer sie kennt, vermietet entspannt und rechtssicher.
Darf ich überhaupt vermieten?
Der entscheidende Punkt ist die Widmung des Objekts. Ein reiner Hauptwohnsitz darf nicht ohne Weiteres touristisch vermietet werden; für Zweitwohnsitze und touristisch gewidmete Einheiten gelten eigene Regeln. In manchen Gemeinden ist die Kurzzeitvermietung genehmigungspflichtig oder begrenzt. Prüfen Sie das immer vor dem Kauf — wir tun das für jedes Objekt.
Ortstaxe & Meldepflichten
Für Gäste ist in den Salzburger Tourismusregionen eine Ortstaxe (Nächtigungsabgabe) einzuheben und abzuführen. Gäste sind zu melden. Diese Pflichten sind gut handhabbar, sollten aber von Anfang an sauber organisiert sein — ein guter Betreiber oder eine Hausverwaltung nimmt Ihnen das ab.
Steuern auf Vermietungseinnahmen
Einnahmen aus der Vermietung sind steuerpflichtig. Absetzbar sind unter anderem Abschreibung, Finanzierungszinsen, Betriebskosten und Verwaltung. Ab einer gewissen Intensität kann die Vermietung als gewerblich eingestuft werden — mit anderen steuerlichen Folgen. Eine kurze Abstimmung mit dem Steuerberater am Anfang spart später viel.
Auslastung: Lage und Ausstattung tragen die Rendite
Ski-Nähe, Seeblick und eine hochwertige, gästetaugliche Ausstattung entscheiden über die Auslastung — und damit über die Rendite. In Regionen wie Zell am See, Kaprun oder Saalbach-Hinterglemm trägt die ganzjährige Nachfrage (Winter wie Sommer) die Buchungslage.
Nicht die Quadratmeter bringen die Rendite, sondern die Auslastung.
Ihr nächster Schritt
Sie besitzen eine Ferienimmobilie oder möchten eine kaufen, die sich vermieten lässt? Wir beraten Sie ehrlich zu Widmung, realistischer Auslastung und Rendite.



