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Zweitwohnsitz kaufen im Salzburger Land und Pinzgau
Start · Zweitwohnsitz kaufen Salzburg
Zweitwohnsitz · Salzburg & Pinzgau

Zweitwohnsitz kaufen
im Salzburger Land

Ausgewiesene Zweit- und Freizeitwohnsitze in Zell am See, im Pinzgau und im ganzen Land Salzburg — Widmung vorab geprüft, diskret vermittelt. Ein Familienteam, seit 2006.

Zweitwohnsitze ansehen Persönliche Beratung
Warum Salzburg & Pinzgau

Ein Ort, der seinen Wert hält

Zwischen Zeller See, Hohen Tauern und Skipisten ist die Nachfrage hoch und das Angebot begrenzt — die Grundlage für bleibenden Wert.

Ein Zweitwohnsitz im Salzburger Land bedeutet die Alpen vor der Tür: im Winter Ski fahren, im Sommer wandern und baden, und eine Lebensqualität, die bleibt. Der Pinzgau rund um Zell am See, Kaprun und Saalbach zählt zu den gefragtesten Alpenregionen Europas — mit begrenztem Baugrund und entsprechend stabilen Werten. Ferstl Immobilien ist hier auf Zweit- und Freizeitwohnsitze spezialisiert: Als inhabergeführtes Familienunternehmen vermitteln wir diskret, persönlich und mit der Marktkenntnis aus über zwanzig Jahren — inklusive ausgewiesener Zweitwohnsitze, die als solche genutzt werden dürfen.

Zweitwohnsitz mit Bergblick im Pinzgau
Was Sie wissen müssen

Die Widmung entscheidet,
was erlaubt ist

Der wichtigste Punkt vor jedem Kauf: Im Land Salzburg ist die Nutzung als Zweit- bzw. Freizeitwohnsitz nach dem Salzburger Raumordnungsgesetz strikt geregelt. Nicht jede Immobilie darf so genutzt werden — nur eigens dafür ausgewiesene. Wer ein Objekt ohne die passende Widmung bezieht, riskiert teure Folgen.

Deshalb kennzeichnen wir ausgewiesene Zweitwohnsitze in unseren Objekten und legen Ihnen die Unterlagen offen, bevor Sie sich entscheiden. Wichtig: Das ist eine Orientierung, keine verbindliche Rechtsberatung — die abschließende Prüfung für den Einzelfall gehört zu Notar, Rechtsanwalt oder Gemeinde. Wir sagen Ihnen klar, was möglich ist, und bringen Sie mit den passenden Partnern zusammen.

Ratgeber: Zweitwohnsitz im Alpenraum →

  • Nur ausgewiesene Objekte dürfen als Zweitwohnsitz genutzt werden
  • Widmung ergibt sich aus dem Flächenwidmungsplan, nicht aus dem Inserat
  • Ausgewiesene Zweitwohnsitze sind in unseren Objekten gekennzeichnet
  • Unterlagen vor der Entscheidung offengelegt
  • Abschließende rechtliche Prüfung durch Notar, Anwalt oder Gemeinde
  • Orientierung, keine verbindliche Rechtsberatung
Wie wir helfen

Von der Suche bis zum Abschluss

Ausgewiesene Zweitwohnsitze finden

Wir zeigen Ihnen Objekte, die als Zweit- oder Freizeitwohnsitz genutzt werden dürfen — Widmung vorab geprüft, Unterlagen offen auf dem Tisch.

Zu den Zweitwohnsitzen →

Fundierte Bewertung

Ob Kauf oder Verkauf — wir bewerten Freizeit- und Zweitwohnsitze auf Basis von Vergleichswerten, Lage, Zustand und zulässiger Nutzung. Kostenlos und unverbindlich.

Bewertung anfordern →

Kaufabwicklung

Wir begleiten Sie durch den gesamten Ablauf, erklären die Kaufnebenkosten transparent und bringen Sie mit Notar und Finanzierungspartnern zusammen.

Kaufnebenkosten im Detail →

Internationale Käufer DE/NL

Beratung auf Deutsch, Englisch und Niederländisch. Wir betreuen regelmäßig Käufer aus Deutschland und den Niederlanden, die einen Zweitwohnsitz in den Alpen suchen.

Kaufen als Deutscher →
Gefragte Lagen

Wo der Zweitwohnsitz zuhause ist

Die beliebtesten Ziele für einen Zweitwohnsitz im Pinzgau — von der Seelage bis zum Chalet an der Piste:

Immobilienmakler Zell am See →

Häufige Fragen

Zweitwohnsitz Salzburg — FAQ

Darf man in Salzburg überhaupt einen Zweitwohnsitz kaufen?

Ja, aber nicht mit jeder Immobilie. Im Land Salzburg ist die Nutzung als Zweit- bzw. Freizeitwohnsitz nach dem Salzburger Raumordnungsgesetz strikt geregelt: Nur eigens ausgewiesene Objekte dürfen als solcher genutzt werden. Wir kennzeichnen ausgewiesene Zweitwohnsitze und weisen Sie vorab darauf hin — die verbindliche Klärung für den Einzelfall gehört jedoch zum Notar bzw. zur Gemeinde.

Was ist der Unterschied zwischen Zweitwohnsitz und Freizeitwohnsitz?

Umgangssprachlich werden die Begriffe oft gleichgesetzt, rechtlich sind sie es nicht ganz: Der Freizeitwohnsitz meint die Nutzung zu Urlaubs- und Erholungszwecken und ist im Salzburger Raumordnungsgesetz eigens geregelt und ausweisungspflichtig. Ein Zweitwohnsitz ist der weitere Begriff für jeden Wohnsitz neben dem Hauptwohnsitz. Entscheidend für den Kauf ist immer, ob das konkrete Objekt für die geplante Nutzung gewidmet bzw. ausgewiesen ist — das prüfen wir vorab, verbindlich klärt es der Notar.

Woran erkenne ich ein als Zweitwohnsitz ausgewiesenes Objekt?

Ob eine Immobilie als Freizeit- bzw. Zweitwohnsitz genutzt werden darf, ergibt sich aus der Widmung im Flächenwidmungsplan der Gemeinde und aus vorliegenden Bewilligungen — nicht aus dem Inserat allein. Bei Ferstl sind ausgewiesene Zweitwohnsitze in unseren Objekten gekennzeichnet; wir legen Ihnen die Unterlagen offen und benennen klar, was zulässig ist. Die abschließende rechtliche Prüfung erfolgt vor dem Kauf durch Notar bzw. Rechtsanwalt.

Welche Kaufnebenkosten fallen beim Zweitwohnsitz an?

Wie in Österreich üblich kommen zum Kaufpreis unter anderem Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr im Grundbuch, Notar- bzw. Vertragserrichtungskosten und die Maklerprovision hinzu. Die genauen Beträge hängen vom Kaufpreis und der Konstellation ab. Eine detaillierte Aufstellung finden Sie in unserem Ratgeber zu den Kaufnebenkosten — und wir rechnen sie Ihnen für Ihr Wunschobjekt gerne konkret vor.

Können auch Deutsche oder Niederländer einen Zweitwohnsitz in Salzburg kaufen?

Ja. Käufer aus Deutschland, den Niederlanden und dem übrigen EU-Raum sind in Österreich weitgehend gleichgestellt; wir betreuen sie regelmäßig. Zu beachten sind vor allem die Zweitwohnsitz-Widmung des Objekts und die grunderwerbsrechtlichen Formalitäten. Wir beraten auf Deutsch, Englisch und Niederländisch und begleiten Sie durch den gesamten Ablauf — Details auch in unseren Ratgebern für Käufer aus Deutschland und den Niederlanden.

Bewertet Ferstl auch einen bestehenden Zweitwohnsitz?

Ja. Wir erstellen eine fundierte, marktgerechte Bewertung auch für Freizeit- und Zweitwohnsitze auf Basis aktueller Vergleichswerte, Lage, Zustand und Nutzungsrecht — kostenlos und unverbindlich. Gerade bei Objekten mit Zweitwohnsitz-Widmung wirkt sich die zulässige Nutzung deutlich auf den Wert aus.

Was ist die Zweitwohnsitzabgabe in Salzburg?

Viele Salzburger Gemeinden erheben eine jährliche Zweitwohnsitzabgabe für Immobilien, die nicht als Hauptwohnsitz genutzt werden. Höhe und Staffelung legt jede Gemeinde selbst fest, meist nach der Wohnnutzfläche. Die genaue Abgabe für ein konkretes Objekt klären Sie am besten direkt mit der jeweiligen Gemeinde. Wir sagen Ihnen, worauf bei der Lage zu achten ist.

Wie läuft der Kauf eines Zweitwohnsitzes mit Ferstl ab?

Wir klären zuerst Ihre Wünsche und den zulässigen Nutzungsrahmen, zeigen Ihnen ausgewiesene Objekte, prüfen gemeinsam Widmung, laufende Kosten und Wertperspektive und begleiten Sie bis zum Kaufvertrag beim Notar. Die verbindliche rechtliche Prüfung im Einzelfall übernimmt der Notar oder Anwalt.

Alle Fragen & Antworten rund um Immobilien →

Ihr Zweitwohnsitz
in den Alpen

Ob Kauf, Verkauf oder kostenlose Bewertung — sprechen Sie mit uns über ausgewiesene Zweitwohnsitze in Salzburg und im Pinzgau.

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